© Ingenieurbüro Michael 2022
Unsere Dienstleistungen
Gutachten, Bewertungen und Prüfungen
Personenkraftwagen
Oldtimer
Exoten
Motorräder
Nutzfahrzeuge
Baumaschinen
Schadengutachten
Im Haftpflicht-Schadenfall hat der Geschädigte das uneingeschränkte Recht, einen
Sachverständigen seines Vertrauens mit der Schadenfeststellung zu beauftragen. Lediglich bei
einem offensichtlichen Bagatellschaden besteht keine Verpflichtung des gegnerischen
Haftpflichtversicherers, die Kosten des Sachverständigen zu tragen (Schadenminderungspflicht).
Auf das Vorliegen eines Bagatellschadens weisen unsere Sachverständigen die Geschädigten
vor der Auftragsannahme hin. Unsere Sachverständigen gewährleisten eine qualifizierte
Erstellung der Schadengutachten gemäß den Richtlinien der IHK und des Bundesverbandes der
freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen (BVSK).
Bei einem selbst verschuldeten Unfall hat der Kaskoversicherer das Recht, einen
Sachverständigen mit der Schadenfeststellung zu beauftragen. Der Versicherungsnehmer muss
hier das Weisungsrecht gemäß §7 AKB beachten. Bezweifelt der Versicherungsnehmer jedoch
die Höhe des durch die Versicherung festgestellten Schadens, hat er die Möglichkeit, mit Hilfe
der Schadenfeststellung eines eigenen Sachverständigen das Sachverständigenverfahren
gemäß §14 AKB einzuleiten um seine Ansprüche geltend zu machen.
Die Reparaturkosten-Kalkulationen in unseren Gutachten werden unter Verwendung des
anerkannten DAT-Kalkulationssystems erstellt. Somit ist sichergestellt, dass alle
ausgewiesenen Ersatzteilpreise und Arbeitszeiten den Herstellerangaben entsprechen und eine
zügige Schadenregulierung erfolgen kann.
Wertgutachten und Fahrzeugbewertungen
Wertgutachten und Bewertungen dienen der Ermittlung des Fahrzeugwertes unter
Berücksichtigung aller, den Wert beeinflussenden Faktoren wie Erhaltungs- und Pflegezustand,
Laufleistung, Ausstattung, Besitzverhältnisse und regionaler Marktlage zum
Bewertungszeitpunkt.
Unsere 30-jährige Markterfahrung in den Bereichen Oldtimer-Restaurierung,
Fahrzeugumbauten sowie Nutzfahrzeug- und Baumaschinenbewertung ist für unsere Kunden
und Auftraggeber dabei von unschätzbarem Wert.
Verwendung der Bewertungen:
1.
Zur Vorlage beim Versicherer zwecks Möglichkeit der Fahrzeugeinstufung (Sonderfahrzeuge,
Fahrzeugumbauten oder Klassikfahrzeuge)
2.
Zur Vorlage beim Finanzamt wegen Wertnachweis oder möglicher Finanzierung
3.
Als allgemeiner Wertnachweis des Fahrzeuges für den Halter (z.Bsp. Oldtimer, PKW-
Umbauten, Krad-Umbauten)
4.
Als Nachweis des Restwertes für Leasingrückläufer am Ende der Vertragslaufzeit
Sicherheitstechnische Prüfungen
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie den geltenden Vorschriften und Regeln der
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sind alle hierfür vorgeschriebenen
Fahrzeuge, Maschinen und Geräte einer regelmäßigen sicherheitstechnischen Überprüfung zu
unterziehen.
Als Sachverständige/Sachkundige führen wir unter anderem folgende sicherheitstechnische
Prüfungen durch:
1.
Krane und Ladegeräte gem. DGUV V52
2.
Gabelstapler und Flurförderzeuge gem. DGUV V68
3.
Hebebühnen gem. DGUV R100-500
4.
Winden, Hub- und Zuggeräte gem. DGUV V54
5.
Kraftbetätigte Tore und Türen gem. DGUV G308-006
6.
Leitern und Tritte gem. DGUV I208-016
Beratungen und Seminare
Im Zusammenhang mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Gutachtenerstellung und
Fahrzeugbewertung bieten wir Beratungen zu technischen und zulassungsrechtlichen Fragen
an. Hierzu haben wir unter anderem das Label Tuningszenegutachter und das Projektfahrzeug
The Rocc geschaffen, mit welchem wir auf den verschiedensten Messeveranstaltungen
deutschlandweit unterwegs sind.
Den umwelt- und klimarelevanten Verkehrsanforderungen unserer Zeit entsprechend, befassen
wir uns seit mehreren Jahren auch mit den technologischen Entwicklungen alternativer
Antriebssysteme. Intensive Schulungsmaßnahmen versetzen uns in die Lage, vor allem auf dem
Gebiet der Elektromobilität Beratungen mit weitreichenden Informationen für Interessierte
durchzuführen.
Schaden-Direktruf: (0173) 62 64 797