© Ingenieurbüro Michael 2022
Ingenieurbüro Michael

Schrottpreistreiber

Mancher Versicherer versucht es immer wieder: Er schreibt sehr früh den Geschädigten, um mit dem Hinweis, er solle das verunfallte Fahrzeug nicht sofort veräußern, denn man könne ihm bestimmt ein besseres Restwertangebot unterbreiten. So ein Schreiben ist für sich genommen erst einmal nicht anrüchig. Es handelt sich nur um die eigene Interessenwahrnehmung. Doch wenn sich der Geschädigte davon nicht beeindrucken lässt, gilt auch beim AG Oldenburg unter Anwendung und Zitierung der BGH-Rechtsprechung folgendes: Ein solches allgeimein gehaltenes INformationsschreiben löst keine Pflicht des Geschädigten aus, mit der Verwertung des Unfallfahrzeuges zu warten (AG Oldenburg, Urteil v. 07.04.2022, Az. 1 C 1265/21). Quelle: IWW/UE Unfallregulierung effektiv

Schaufellader

Auch in der Baubranche tauchen immer mehr elektrisch angetriebene Großgeräte auf. Der Baumaschinenvermieter Kiesel GmbH bietet diesbezüglich zum Beispiel den Elektrobagger KTEG ZE85 an. Dabei scheinen weder in der Bereitstellung der Lademöglichkeiten noch in der Nutzung große Probleme aufzutreten. www.bauforum24.biz/news/baufimen/kiesel

Saus und Schmaus

Am Samstag, den 07. Mai wurde vom Berlin-Brandenburg e.V. wieder zum gemütlichen Treffen „Saus und Schmaus“ für Elektromobilisten und Interessenten der Elektromobilität eingeladen. Diesmal ging die Fahrt vom STIC Strausberg zum Schloss Neuhardenberg, wo zwischen den vielen interessanten Gesprächen, natürlich auch der kulinarische Genuß nicht zu kurz kam. Wir waren mit unserem Seat „Saftzwerg“ Mii Electric vor Ort. Sehr eindrucksvoll war vor allem die Vorführung des neuen Elektrobusses der Firma Eurabus GmbH.

Schaden-Direktruf: (0173) 62 64 797

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Mancher Versicherer versucht es immer wieder: Er schreibt sehr früh den Geschädigten, um mit dem Hinweis, er solle das verunfallte Fahrzeug nicht sofort veräußern, denn man könne ihm bestimmt ein besseres Restwertangebot unterbreiten. So ein Schreiben ist für sich genommen erst einmal nicht anrüchig. Es handelt sich nur um die eigene Interessenwahrnehmung. Doch wenn sich der Geschädigte davon nicht beeindrucken lässt, gilt auch beim AG Oldenburg unter Anwendung und Zitierung der BGH-Rechtsprechung folgendes: Ein solches allgeimein gehaltenes INformationsschreiben löst keine Pflicht des Geschädigten aus, mit der Verwertung des Unfallfahrzeuges zu warten (AG Oldenburg, Urteil v. 07.04.2022, Az. 1 C 1265/21). Quelle: IWW/UE Unfallregulierung effektiv
Schaufellader Auch in der Baubranche tauchen immer mehr elektrisch angetriebene Großgeräte auf. Der Baumaschinenvermieter Kiesel GmbH bietet diesbezüglich zum Beispiel den Elektrobagger KTEG ZE85 an. Dabei scheinen weder in der Bereitstellung der Lademöglichkeiten noch in der Nutzung große Probleme aufzutreten. www.bauforum24.biz/news/baufimen/kiesel

Saus und Schmaus

Am Samstag, den 07. Mai wurde vom Berlin- Brandenburg e.V. wieder zum gemütlichen Treffen „Saus und Schmaus“ für Elektromobilisten und Interessenten der Elektromobilität eingeladen. Diesmal ging die Fahrt vom STIC Strausberg zum Schloss Neuhardenberg, wo zwischen den vielen interessanten Gesprächen, natürlich auch der kulinarische Genuß nicht zu kurz kam. Wir waren mit unserem Seat „Saftzwerg“ Mii Electric vor Ort. Sehr eindrucksvoll war vor allem die Vorführung des neuen Elektrobusses der Firma Eurabus GmbH.