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Schrottpreistreiber
Mancher Versicherer versucht es immer
wieder: Er schreibt sehr früh den
Geschädigten, um mit dem Hinweis, er solle
das verunfallte Fahrzeug nicht sofort
veräußern, denn man könne ihm bestimmt
ein besseres Restwertangebot unterbreiten.
So ein Schreiben ist für sich genommen erst
einmal nicht anrüchig. Es handelt sich nur
um die eigene Interessenwahrnehmung.
Doch wenn sich der Geschädigte davon
nicht beeindrucken lässt, gilt auch beim AG
Oldenburg unter Anwendung und Zitierung
der BGH-Rechtsprechung folgendes: Ein
solches allgeimein gehaltenes
INformationsschreiben löst keine Pflicht des
Geschädigten aus, mit der Verwertung des
Unfallfahrzeuges zu warten (AG Oldenburg,
Urteil v. 07.04.2022, Az. 1 C 1265/21).
Quelle: IWW/UE Unfallregulierung effektiv
Schaufellader
Auch in der Baubranche tauchen immer
mehr elektrisch angetriebene Großgeräte
auf. Der Baumaschinenvermieter Kiesel
GmbH bietet diesbezüglich zum Beispiel
den Elektrobagger KTEG ZE85 an. Dabei
scheinen weder in der Bereitstellung der
Lademöglichkeiten noch in der Nutzung
große Probleme aufzutreten.
www.bauforum24.biz/news/baufimen/kiesel
Saus und Schmaus
Am Samstag, den 07. Mai wurde vom
Berlin-Brandenburg e.V. wieder zum
gemütlichen Treffen „Saus und Schmaus“
für Elektromobilisten und Interessenten der
Elektromobilität eingeladen.
Diesmal ging die Fahrt vom STIC Strausberg
zum Schloss Neuhardenberg, wo zwischen
den vielen interessanten Gesprächen,
natürlich auch der kulinarische Genuß nicht
zu kurz kam. Wir waren mit unserem Seat
„Saftzwerg“ Mii Electric vor Ort. Sehr
eindrucksvoll war vor allem die Vorführung
des neuen Elektrobusses der Firma Eurabus
GmbH.
Schaden-Direktruf: (0173) 62 64 797
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